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Steuern / Einkommensteuer 
Freitag, 07.08.2026

Tierpension oder Tiersitter: Was erkennt das Finanzamt an?

Für die Kosten einer Tierpension ist eine steuerliche Anerkennung in der Regel nicht möglich. Die Unterbringung eines Haustiers in einer Tierpension erfolgt außerhalb des eigenen Haushalts und erfüllt daher grundsätzlich nicht die Voraussetzungen für eine steuerliche Berücksichtigung als haushaltsnahe Dienstleistung.

Anders kann die Situation sein, wenn das Tier im eigenen Haushalt betreut wird. Unter bestimmten Voraussetzungen können entsprechende Betreuungsleistungen als haushaltsnahe Dienstleistung steuerlich begünstigt sein. Voraussetzung ist unter anderem, dass die gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden und die Zahlung unbar erfolgt.

Wer einen Tiersitter beauftragt, sollte sich daher eine ordnungsgemäße Rechnung ausstellen lassen und Zahlungsnachweise aufbewahren. Ob die Kosten im Einzelfall steuerlich berücksichtigt werden können, sollte mit der Steuerberaterin oder dem Steuerberater besprochen werden.

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